Satzung
Schützengesellschaft Aue/Sachs e.V. 1997
Parkweg 17
08280 Aue
§ 1
Der Name des Vereins lautet Schützengesellschaft Aue/Sachsen e.V. Der Sitz des Vereins ist Parkweg 17 in 08280 Aue. Der Verein ist politisch, rassisch und konfessionell neutral. Erfüllungsort für alle Ansprüche ist Aue.
§ 2 Zweck des Vereins
Die Schützengesellschaft Aue/Sachsen e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Er will seine Mitglieder zu gemeinschaftlichen Schießübungen mit Sportwaffen nach den Richtlinien des SSB vereinen. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sämtliche Organe des Vereins üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Der Verein setzt es sich zum Ziel, die Geschichte des ehemaligen Vereins "Schützengesellschaft-Schützengilde" gegründet am 20.06.1873 in Aue zu erforschen und die Tradition zu erhalten.
§ 3 Mitgliedschaft
Aufnahme: Der Antrag auf Aufnahme als Mitglied im Schützenverein muss schriftlich erfolgen. Ende der Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, durch schriftliche Erklärung bzw. durch Ausschluss bei Verletzung der Satzung, Verstoß gegen sportliche Regeln und bei Schädigung des Ansehens und der Interessen des Vereins. Geleistete Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückerstattet. Vereinseigentum ist unverzüglich zurückzugeben. Rechte und Pflichten: Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und von den Einrichtungen und Sportwaffen des Vereins Gebrauch zu machen. Die Mitglieder haben die Pflicht, Anordnungen für einen ordentlichen Schießbetrieb zu befolgen. Sportliches und ehrliches Verhalten beim Schießen sind Grundvoraussetzung. Es sind von jedem Mitglied 10 Arbeitsstunden jährlich für den Verein zu erbringen. In begründeten Ausnahmefällen kann eine finanzielle Abgeltung in Höhe von 5,00 Euro je nicht erbrachter Arbeitsstunde geleistet werden.
§ 4 Beiträge
Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern einen Mitgliedsbeitrag. Die Höhe wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Die Entrichtung der Mitgliedsbeiträge hat halbjährlich im Voraus zu erfolgen. Alle Einnahmen des Vereins dienen der Bestreitung des Vereinsaufwandes und dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
§ 5 Vorstand
Der Vorstand des Schützenvereins setzt sich zusammen aus
- Vorsitzender
- Stellvertretender Vorsitzender
- Kassierer
§ 6 Erweiterter Vorstand
Der erweiterte Vorstand setzt sich aus zusammen aus
- Sportleiter
- Schriftführer
- Öffentlichkeitsarbeit
§ 7
Der geschäftsführende Vorstand und der erweiterte Vorstand werden mit einfacher Stimmenmehrheit für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten den Verein in Rechtsangelegenheiten.
§ 8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung tritt einmal im Jahr zusammen. Die Mitglieder werden vom Vorstand schriftlich, mit 14tägiger Ladungsfrist, unter Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen. über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen. Dieses ist vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen.
§ 9
Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Aue, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§ 10
Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Körperschaft.
§ 11
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Aue, 16.04.2018